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Warum alle von Homeoffice reden – aber kaum jemand weiß, was Telearbeit wirklich ist

Warum alle von Homeoffice reden – aber kaum jemand weiß, was Telearbeit wirklich ist

Fast jeder in Deutschland arbeitet inzwischen „im Homeoffice“ – doch kaum jemand weiß, was das rechtlich eigentlich bedeutet. Z

wischen Telearbeit und Homeoffice liegen Welten: Der eine Begriff ist im Gesetz klar geregelt, der andere ist nur Alltagssprache. Wer das verwechselt, riskiert Stress mit Versicherung, Ausstattung und Verantwortung.

Höchste Zeit, endlich Ordnung in das Begriffschaos zu bringen.

Was ist der Unterschied laut deutschem Gesetz

Telearbeit – gesetzlich definiert

In Deutschland ist „Telearbeit“ im Sinne von Arbeitsstättenverordnung (§ 2 Abs. 7 ArbStättV) so definiert, dass der Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten einrichtet und betreibt.

Das bedeutet: Ausstattung (Möbel, Technik) wird vom Arbeitgeber gestellt, eine Vereinbarung mit dem Mitarbeitenden getroffen, und die Einrichtung ist dauerhaft.

Aus meiner Sicht: Wenn Sie als Arbeitgeber sagen „telearbeiten“, dann müssen Sie diese Pflicht ernst nehmen – sonst handelt es sich formal gesehen eher um Homeoffice, mit allen Risiken.

Homeoffice – kein gesetzlicher Terminus

Im Gegensatz dazu gibt es für „Homeoffice“ keine eigene rechtliche Definition in Deutschland. Der Begriff wird vielfach im Alltag benutzt für „Arbeiten von zuhause“, oft ohne die Ausstattungspflichten oder festen Vereinbarungen, wie sie bei der Telearbeit gelten.

Meine Meinung: Viele interpretieren Homeoffice zu locker. Wer dauerhaft zuhause arbeitet, sollte besser prüfen, ob nicht doch Telearbeit vorliegt – zur Klarheit für Arbeitgeber und Mitarbeitende.

Telearbeit oder Homeoffice – was passt wirklich zu dir?

Aspekt Telearbeit Homeoffice
Rechtliche Grundlage § 2 Abs. 7 ArbStättV – klar geregelt Kein eigener gesetzlicher Begriff
Einrichtung Arbeitgeber stellt Arbeitsplatz dauerhaft Häufig flexibel, z. B. Laptop auf heimischem Tisch
Verantwortung Arbeitgeber Hoch (Technik, Ergonomie, Gefährdungsbeurteilung) Geringer formal geregelt; oft geteilte Verantwortung
Ausstattung Möblierung, Technik durch Arbeitgeber Teilweise vom Mitarbeitenden oder gemischt
Versicherungsschutz Klarer geregelt – Arbeitgeber trägt Schutz Oft Grauzone: z. B. bei Privatwegen oder Equipment
Flexibilität Guter Schutz – aber weniger Flexibilität Sehr flexibel – aber mit Risiken
Empfehlung meinerseits Ideal für dauerhaftes Arbeiten von zuhause Gut als Ergänzung, nicht ideal als vollen Ersatz

Ich bin der festen Überzeugung: Telearbeit ist die bessere Wahl, wenn es um eine ernsthafte Heimarbeitslösung geht. Homeoffice ist gut – aber wenn damit dauerhaft quasi Büro-Arbeit gemeint ist, reicht es nicht.

So setzt du Telearbeit und Homeoffice in der Praxis richtig um

Aus meiner Sicht sollten Sie als Arbeitgeber so vorgehen:

  • Erstellen Sie eine schriftliche Vereinbarung zur Telearbeit, in der Umfang, Technik, Arbeitsplatzgestaltung, Erreichbarkeit usw. geregelt sind.
  • Richten Sie den Heimarbeitsplatz tatsächlich ein: Der Arbeitsplatz muss ergonomisch, technisch und datenschutzrechtlich den Anforderungen genügen.
  • Auch für Homeoffice gilt: Machen Sie eine klare Regelung, z. B. wer Strom/Internet bezahlt, wer die Technik stellt, wie Arbeitszeit geregelt ist.
  • Seit dem 1. Juli 2024 gilt die ASR A6 „Bildschirmarbeit“ („Technische Regel für Arbeitsstätten: Bildschirmarbeit“) – sie konkretisiert Anforderungen an Bildschirm- und Telearbeitsplätze.
  • In meiner Erfahrung: Wer hier schludert (z. B. keine Gefährdungsbeurteilung, keine Unterweisung), riskiert Unfälle oder Bußgelder.

Was spricht für Telearbeit, was fürs Homeoffice?

Telearbeit – Vorteile:

  • Klar definierte Rahmenbedingungen und Schutz für Mitarbeitende
  • Arbeitgeber übernimmt Ausstattung, Verantwortlichkeiten sind transparent
  • Untersuchung und Gefährdungsbeurteilung per ASR A6+ möglich

Telearbeit – Nachteile:

  • Geringere Flexibilität – fixierter Arbeitsplatz zuhause kann restriktiv wirken
  • Aufwand für Arbeitgeber: Technik, Einrichtung, Dokumentation

Homeoffice – Vorteile:

  • Maximale Flexibilität – Mitarbeitende können spontan von zuhause arbeiten
  • Geringerer organisatorischer Aufwand für Arbeitgeber

Homeoffice – Nachteile:

  • Unsicherheit: Wer trägt welche Kosten? Welche Technik?
  • Haftungs- und Versicherungsrisiken, wenn nicht sauber geregelt
  • In meinen Augen: Für dauerhaftes Heim­arbeiten weniger geeignet, wenn nicht gleich Telearbeit eingerichtet wird

Recht, Technik, Ergonomie

Pflicht-Ebenen (sofort umzusetzen):

  • Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgeber muss prüfen, ob Heimarbeitsplatz den Anforderungen entspricht.
  • Unterweisung: Mitarbeitende müssen informiert werden über Arbeitsmittel, Arbeitszeit, Gesundheitsschutz.

Empfohlen (so bald wie möglich):

  • Technik & Ausstattung: Höheneinstellbarer Tisch, ergonomischer Stuhl, ausreichend Beleuchtung. ASR A6 gibt konkrete Vorgaben zur Bildschirmgröße, Sitz- und Blickwinkel.
  • Kostenregelung: Wer zahlt für Möbel, Strom, Internet? In meiner Sicht: Arbeitgeber sollte zumindest einen Standard setzen.

Optional, aber vorteilhaft:

  • Datenschutz/IT-Sicherheit: VPN, sichere Verbindungen, keine Nutzung öffentlicher WLANs ohne Schutz.
  • Hybrid-Modelle: Wenn Mitarbeitende teils im Büro, teils zuhause sind – klare Regelungen machen.
  • Versicherung: Klären, ob Unfallversicherung im Homeoffice und Telearbeit greift – schriftlich festlegen.

Finde heraus, welches Arbeitsmodell zu deinem Alltag passt

  • Arbeite ich regulär und dauerhaft von zuhause? → Ja → Ziehen Sie Telearbeit in Betracht.
  • Macht mein Arbeitgeber die Ausstattung und Arbeitsplatzgestaltung? → Ja → Telearbeit.
  • Brauche ich viel Flexibilität, aber nur gelegentlich zuhause? → Homeoffice kann ausreichend sein.
  • Ist eine Vereinbarung getroffen worden, sind Technik und Ausstattung klar? → Wenn nein, dann lieber Homeoffice oder Telearbeit klar regeln.
  • Wurden Ergonomie, Datenschutz, Arbeitszeit und Kosten geregelt? → Wenn alle Punkte erfüllt sind → Telearbeit; wenn nicht → Homeoffice mit klaren Zusatzvereinbarungen.

Fazit

Meiner Meinung nach: Wenn Sie oder Ihr Unternehmen ernsthaft zuhause arbeiten wollen, dann ist Telearbeit die sauberste Lösung – mit klaren Regeln, Ausstattung und Schutz. Wer hingegen eher flexibel und phasenweise zuhause arbeitet, für den reicht Homeoffice – aber er sollte sich bewusst sein: Es ist nicht gleich Telearbeit.

Homeoffice ist gut – Telearbeit ist besser, wenn man langfristig und professionell arbeitet.

FAQs

Gilt die neue ASR A6 auch für Homeoffice-Arbeitsplätze?

Ja. Seit Juli 2024 konkretisiert die ASR A6 „Bildschirmarbeit“ die Ergonomie-Vorgaben auch für Homeoffice und Telearbeit. Unternehmen müssen nun Sitzhöhe, Beleuchtung und Bildschirm-Position prüfen und dokumentieren.

Welche Kosten muss der Arbeitgeber bei Telearbeit übernehmen?

Bei Telearbeit stellt der Arbeitgeber die komplette Ausstattung und übernimmt anteilig Nebenkosten (z. B. Strom oder Internet). Beim Homeoffice sind Regelungen frei vereinbar, oft trägt der Mitarbeitende die Kosten.

Was ist „mobile Arbeit“ und wie unterscheidet sie sich vom Homeoffice?

Mobile Arbeit ermöglicht das Arbeiten an beliebigen Orten – z. B. im Café oder im Zug. Sie unterliegt nicht den Ausstattungspflichten der Telearbeit, muss aber Arbeitsschutz- und Datenschutzvorgaben einhalten.

Quellen & weiterführende Informationen

https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__2.html

https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR-A6.html

https://topeins.dguv.de/recht/vorgaben-fuer-bildschirmarbeit

https://www.uni-heidelberg.de/de/beschaeftigte-in-wissenschaft-verwaltung-und-technik/service-a-z/stabsstelle-sicherheit/arbeitsstaetten/bildschirmarbeit

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